Allgemeine Geschäftsbedingungen der milanconsult GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der milanconsult GmbH (milan) zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von milan.

1.2. Erfüllungsort ist Tuttlingen. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Tuttlingen, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.
 
2. Warenverkauf
2.1. Kaufverträge über Hardware gelten, auch wenn sie zeitlich mit etwaigen Bestellungen von Software zusammenfallen, als eigenständige Vereinbarungen, die auch unabhängig davon geschlossen worden wären. Der Verkaufspreis beinhaltet grundsätzlich weder Schulung noch Einführung in die Benutzung der überlassenen Hardware.


2.2. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit der Ablieferung des jeweiligen Gerätes an den Käufer zu laufen. Für erweiterte Gewährleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Herstellers. Die Verpflichtung von milan besteht in kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab Standort milan und nach Wahl von milan binnen angemessener Frist. Für darüber hinausgehende Vorortleistungen (Einbau, Inbetriebnahme), berechnet milan nach den jeweiligen gültigen Verrechnungssätzen, Arbeits- und Fahrtkosten. Führen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Für die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei einer etwaigen Nachbesserung durch milan eingebauten Teile wird nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.


2.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager von milan verlassen hat. Unerheblich welcher Vertragspartner die Transportkosten trägt. Die Transportkosten gehen generell zu Lasten des Empfängers, außer der Einzelvertrag sieht hier eine andere Regelung vor.

3. Reparatur
3.1. Der Reparaturumfang richtet sich nach dem schriftlichen Reparaturauftrag. Liegt ein solcher nicht vor, bestimmen sich Reparaturauftrag und Umfang nach dem billigen Ermessen der milan.


3.2. Soweit milan nicht in der Lage ist die entsprechenden Reparaturen durchzuführen, ist sie berechtigt die Reparaturarbeiten bei Niederlassungen der Herstellerfirmen oder anderen autorisierten Werkstätten namens und im Auftrag des Kunden durchführen zu lassen.


3.3. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Skontoabzug fällig.
 
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1. Der Kunde erhält von milan für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von milan für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.


4.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.


4.3. Die von milan erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.


4.4. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von milan nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.


4.5. Soweit dem Kunden von milan ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an milan zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber milan bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
 
5. Software-Entwicklung
5.1. Der Umfang des Softwareauftrages bestimmt sich nach dem gemeinsam erstellten Lastenheft oder nach der Auftragsbestätigung der Firma milan.


5.2. Zur Softwareerstellung gehört soweit vertraglich nicht anderweitig vereinbart, nicht Einweisung und Schulung.


5.3. milan bemüht sich, die Anwender zeitig zu bedienen. Soweit sie Fertigstellungsdaten angibt, handelt es sich dabei um ungefähre Schätzungen. Liegt ein brauchbarer Teil der in Auftrag gegebenen Software vor, ist der Abnehmer verpflichtet mit diesem zu arbeiten.


5.4. Das Programm gilt mit der Benutzung des gesamten Programms oder eines wesentlichen Teiles durch den Verwender als abgenommen. Es gilt ferner als abgenommen, wenn der Abnehmer auf eine Abnahmeanzeige der milan nicht einen innerhalb der auf das Anzeigedatum folgenden 14 Werktage einen Abnahmetermin nennt.


5.5. Zeigen sich Mängel, hat der Verwender, bei dem die Mängel auftreten, für milan in einem Mängelprotokoll festzuhalten, wann und in welchem Zusammenhang diese Mängel auftreten. milan steht eine angemessen Zeit zur Fehlersuche zur Verfügung. Nach Ortung des Fehlers hat milan diesen innerhalb eines zumutbare Zeitraumes zu beseitigen. Steht zu befürchten, dass Fehlersuche und Fehlerbeseitigung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden, ist milan berechtigt, dem Anwender eine brauchbare Interimslösung zu Verfügung zu stellen.


5.6. Sämtliche Ansprüche aus Softwareaufträgen verjähren nach Ablauf von 6 Monaten.


5.7. Vermittelt milan Programme anderer Hersteller, beschränkt sich die Haftung von milan auf Verschulden bei der Auswahl des Programmlieferanten.


5.8. Von milan erstellte Software gilt zwischen den Vertragsparteien als schutzwürdig und schutzfähig. Die Programme sind ausschließlich für den Einsatz beim Verwender bestimmt. Sowohl das Fertigen von Kopien für andere Zwecke als auch das Überlassen des Programms an Dritte zu diesem oder einem anderen Zwecke ist unzulässig und verpflichtet Schadensersatz zu leisten. Bei Überlassung des Programms verfällt der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufpreis als Vertragsstrafe. Dieser wird auf einen möglichen Schadensersatz der milan nicht angerechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist möglich.


5.9. Die Abwerbung von Mitarbeitern ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, während ihrer vertraglichen Beziehung weder gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben, noch Mitarbeiter aus der jeweiligen anderen Firma einzustellen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichten sie sich, Schadensersatz zu leisten und ohne Anrechnung auf einen möglichen Schadensersatz, pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahresbruttobezuges des entsprechenden Mitarbeiters an den Vertragspartner zu bezahlen.


5.10. Änderungen und Aktualisierungen: milanconsult ist berechtigt Aktualisiserungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. milanconsult ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
 
6. Web-Hosting / Serverhoming
6.1. milan gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von milan liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.


6.2. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Soweit mit dem Kunden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Bestandteile mit "Aufstellung durch milan" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehene Hardware einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die gelieferten Programme installiert milan nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit bereits beim Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. milan ist, auch wenn die Installation als solche von milan erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von milan bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von milan, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.


6.3. Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei milan gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst, sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.


7. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
7.1. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Registrierung bei einem zugelassenen Registrar. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird milan im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. milan hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. milan übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.


7.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde milan, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

7.3. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass milan verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde milan gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.


7.4. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, daß die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.


8. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
8.1. Ein Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch milan oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.


8.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (Dienstleistungsvertrag), können der Kunde und milan das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.

8.3. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen (ASP-Vertrag, Wartungsvertrag, Webhosting-Vertrag), verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für milan  insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 7, 13.1, 13.2, 14.1 bzw. 14.3 geregelten Pflichten verstößt.
der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer  14.5 geregelten Anforderungen genügt.
8.4. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist milan für den Fall, dass die Zulassung unseres Registrars für diese Domain endet, berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

8.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.6. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist milan berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

8.7. Gegenstand eines Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Eine Kündigung nur einzelner Domains ist nicht möglich.

9. Preise und Zahlung
9.1. milan ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn milan innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. milan wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Verzugsfall ist milan berechtigt, Zinsen gemäß 9.2 zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.


9.2. Soweit milan andere Zahlungsbedingungen nicht verlangt oder schriftlich akzeptiert hat, sind Verkaufspreise ohne Abzug sofort fällig und den von milan angegebenen Konten gutzubringen. milan behält sich vor, jederzeit (insbesondere bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug) Zahlungen sofort fällig zustellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Vertragsverletzungen, insbesondere verspäteter Zahlung ist milan berechtigt Aufträge ganz oder teilweise zu stornieren oder die Auslieferung der Leistungen zu suspendieren. Darüber hinaus ist milan berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12% zu berechnen.


9.3. milan stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung.

9.4. milan ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.


9.5. Gegen Forderungen von milan kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
 
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Im Rahmen der Gewährleistung kann milan Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von milan über, soweit die entsprechenden Gegenstände im Eigentum von milan stehen oder vor deren Einbau standen.


10.2. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.


10.3. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert milan kostenlos Ersatz. milan ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. milan ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei milan auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.


10.4. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.


10.5. Der Kunde hat milan bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.


10.6. milanconsult gewährleistet gegenüber dem ursprünglichem Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers(Diskette), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in der Materialausführung fehlerfrei sind.


10.7. Aus den vorstehend unter 10.6 genannten Gründen übernimmt milanconsult keine Haftung für Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt milanconsult keine Gewähr dafür, dass die Software mit anderen vom Besteller selbst ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material.


10.8.  milanconsult haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens milanconsult verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. von milanconsult zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.


11. Rechte Dritter
11.1. milan wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch milan in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde milan von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und milan alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von milan entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von milan gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.


12. Haftung
12.1. Für Schäden haftet milan nur dann, wenn milan oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von milan oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von milan auf solche typische Schäden begrenzt, die für milan zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.


12.2. Gegenüber Kaufleuten haftet milan nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Leitender Angestellten. Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder andere mittelbare Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten wird ausgeschlossen.


12.3. Die Haftung von milan wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.


12.4. In jedem Fall ist die Haftung von milan beschränkt auf einen Betrag von EUR 2500,00 pro Schadenfall.


13. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt milan von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
 
13.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.200,- ( in Worten: fünftausendzweihundert Euro).


13.3. milan ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 13.2 oder 14.5 unzulässig sind, ist milan berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. milan wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 13.2 oder 14.5 unzulässig sind, ist milan berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. milan wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
14. Pflichten des Kunden
14.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, milan jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von milan binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere.

IP-Adressen des primären und sekundären Mailservers einschließlich der Namen dieser Server
Name und postalische Anschrift des Kunden
Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain
Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.
14.2. Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. milan behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.


14.3. Der Kunde verpflichtet sich, von milan zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber milan bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber milan widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber milan bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber milan widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von milan nutzen, haftet der Kunde gegenüber milan auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von milan abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von milan oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von milan erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.


14.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").


14.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. milan ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. milan wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. milan wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde milan nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.


14.6. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt milan dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. milan ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.


15. Datenschutz
15.1. milan weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. milan weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Indentifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.


15.2. milan ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. milan wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.


15.3. milan weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
 
16. Allgemeine Schlussvorschriften
16.1. milan behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Außenstände des Kunden vor. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann milan, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsganges weiterzuveräußern, nicht jedoch darüber anderweitig zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreisforderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber aber an milan ab. milan ermächtigt ihn, widerruflich, die Forderungen im eigenen Namen auf Rechnung von milan einzuziehen. milan ist berechtigt, Vorbehaltsware bei Vertragsbruch des Käufers oder Zahlungsverzug zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von milan hinweisen und milan unverzüglich benachrichtigen.


16.2. milan bemüht sich, ihre Kundschaft zufriedenzustellen und deshalb bestätigte Lieferdaten einzuhalten. Bestätigte Lieferdaten verstehen sich jedoch als ungefähre Schätzungen. Werden diese Lieferdaten um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf ihre Art und Benennung ausdrücklich ausgeschlossen.

16.3. Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen oder eines ihnen unterliegenden Vertrages ungültig ist oder wird, so berührt dies im Zweifel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine gültige, welche Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt.


Falls Sie Fragen zu den milanconsult-Software-Lizenzverträgen haben oder milanconsult ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich an die milanconsult GmbH.
 
 
milanconsult GmbH
Am Seltenbach 1
78532 Tuttlingen
T: 07461 969739-0
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